Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen die Möglichleit haben, sich über die Qualität von Pflegediensten im Vorfeld zu informieren.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PQSG) regwelmäßige Prüfungen aller Pflegedienste in Deutschland vorgesehen. Die Prüfungen finden jährlich statt und werden veröffentlicht. Hier sollen die Qualität der Pflege, der ärztlich verordneten Behandlungen die Organisation sowie die Kundenzufriedenheit mittels Noten dargestellt sein, so dass jeder die Möglichkeit hat die Noten bei der Auswahl seines Pflegedienstes zu berücksichtigen.