Pflegestärkungsgesetz II
Seit dem 01. Januar 2017 ist Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft.
Die Pflegeversicherung wurde vor 20 Jahren, als weitere Säule der Sozialversicherung, eingeführt. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung erfährt diese Pflegeversicherung nun ihre größte Weiterentwicklung, laut Aussage des Bundesgesundheitsministers Gröhe.
Die bisher bekannten 3 Pflegestufen werden ab 2017 von fünf Pflegegraden ersetzt. Der jeweilige Grad wird durch ein neues Begutachtungsassessment ermittelt (NBA), das ausschließlich die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Es wird der Grad der Selbstständigkeit ermittelt.
Die bisherige unterschiedliche Behandlung von körperlichen Einschränkungen einerseits sowie geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen andererseits verschwindet. Dieses soll vor allem Menschen mit Demenz Erkrankungen zugute kommen.
Die Umstellung von Pflegestufe zu Pflegegrad erfolgt ganz automatisch, ohne Antragsstellung, wie folgt:
Pflegebedürftige, die am 31.12.2016 eine Pflegestufe ohne zusätzlichen Betreuungsbedarf (eingeschränkte Alltagskompetenz) haben machen einen einfachen Sprung in den nächsthöheren Pflegegrad
Beispiele:
Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2
Pflegestufe 2 wird zu Pflegegrad 3
Pflegebedürftige die am 31.12.2016 eine Pflegestufe sowie einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, machen einen doppelten Sprung in den übernächsten Pflegegrad.
Beispiel:
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 4
Grundlage der neuen Begutachtungsrichtlinie sind nicht mehr die Minuten, die ein Pflegedürftiger gepflegt wird, sondern seine Fähigkeiten, den Alltag zu meistern. Diese werden mit Fragen aus den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten, Alltagsgestaltung, soziale Kontakte und Umgang mit krankheits- und therapiebezogenen Maßnahmen ermittelt.
Das PSG II beinhaltet viele neue und erweiterte Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Sehr gerne beraten wir Sie unverbindlich, persönlich und individuell.
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