Zu diesen Leistungen zählen alle Tätigkeiten, die der behandelnde Hausarzt an einen Pflegedienst mittels einer Verordnung für häusliche Krankenpflege delegieren kann.

Diese Leistungen müssen von der Krankenkasse im voraus genehmigt werden, damit diese direkt mit der selben abgerechnet werden können.

Das können Blutzuckermessungen, Injektionen, Verbände sein aber auch die Stomaversorgung oder Portbetreuung.

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